Kontaktanfrage
Hier können Sie für sich (junge Erwachsene bis 21 Jahre) oder Ihr Kind einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.
Jugendliche können sich ab dem 15. Lebensjahr selbstständig anmelden.
Zum ersten Termin wird die Kranken-versichertenkarte benötigt, eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich. Vom ersten Kontakt an gilt die Schweigepflicht.
Im Erstgespräch können Sie das Problem schildern, dann planen wir gemeinsam die weiteren Schritte.